Normungsaktivitäten

Bei geklebten Produkten kann die Einhaltung der im Europäischen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) geforderten Sicherheits- und Qualitätsstandards (Fertigung nach dem  »Stand der Technik«) weder während ihrer Herstellung noch durch nachträgliche Inspektion und Prüfung zerstörungsfrei einhundertprozentig verifiziert werden. Wie alle anderen Verbindungstechniken auch stellt die Klebtechnik gemäß EN ISO 9001 somit einen »speziellen Prozess« dar.

Da die im ProdSG geforderte Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards nicht zweifelsfrei nachzuweisen ist, schreibt die EN ISO 9001 für »spezielle Prozesse« grundsätzlich ein Qualitätsmanagementsystems (QMS) vor. Dessen Kernziel besteht in der umfassenden Vermeidung möglicher Fehler(quellen) - von der Planung über die Herstellung bis zum fertigen Produkt incl. Instandhaltung/Reparatur. Dies legt, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Produkten, die Basis, den für die Produktherstellung gesetzlich geforderten  »Stand der Technik« zu erfüllen.

Auf Grund des zwangsläufig technologieübergreifenden Charakters der EN ISO 9001 bedarf es zusätzlich klebspezifischer QS-Normen, um Klebungen von Anfang an möglichst fehlerfrei zu realisieren. Diese Normen konkretisieren den Kerngedanken der notwendigen Fehler(quellen)vermeidung und helfen einem Unternehmensmanagement in Industrie und Handwerk bei der fehler(quellen)vermeidenden Organisation von Klebprozessen.

Der gesetzlich geforderte »Stand der Technik« für die Klebtechnik besteht somit in der Verknüpfung von rechtsverbindlichem ProdSG, QMS (z.B. gemäß ISO 9001) und QS-Klebnormen.