Inhalte DIN 2304 – ISO 21368 – DIN 6701 – EN 17460

Klebstoffe sind reproduzierbar herstellbare Qualitätsprodukte. Auftretende Klebfehler im industriellen Kleben entstehen zum allergrößten Teil durch Anwendungsfehler. Dieser Herausforderung wird erfolgreich begegnet durch die klebtechnischen Qualitätssicherungsnormen.

 

DIN 2304: Klebtechnik - Qualitätsanforderungen an Klebprozesse
ISO 21368:   Adhesives - Guidelines for the fabrication of adhesively bonded structures and reporting procedures suitable for the risk evaluation of such structures 
DIN 6701: Kleben von Schienenfahrzeugen und –fahrzeugteilen
EN 17460:  Railway applications – Adhesive bonding of rail vehicles and their components
TL A-0023: Kleben und verwandte Prozesse – Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für militärische Produkte

 

Bereits über 1.000 Betriebe arbeiten weltweit zertifiziert nach diesen Normen. Es sind reine Anwender-Normen und haben das Ziel, den gesamten klebtechnischen Anwendungsprozess organisatorisch zu »beherrschen«. Dafür legen sie den im Produktsicherheitsrecht verbindlichen »Stand der Technik« für die fachgerechte Umsetzung klebtechnischer Prozesse fest. Sie fixieren sowohl die Anforderungen an eine qualitätsgerechte Ausführung von Klebverbindungen als auch die allgemeinen organisatorischen, vertraglichen und fertigungstechnischen Grundlagen für die fachgerechte Herstellung klebtechnischer Verbindungen.

 

Die genannten Normen gelten für alle Klebungen und alle Klebstoffe, unabhängig von deren Festigkeits- und Verformungseigenschaften und Verfestigungsmechanismen.

 

DIN 2304 und ISO 21368 sind auf die allgemeine Industrie, DIN 6701 und EN 17460 explizit auf den Schienenfahrzeugbau ausgerichtet. Die TL A-0023 bezieht sich auf Herstell- und Instandsetzungsbetriebe militärischer Produkte, bei denen die Klebtechnik eingesetzt wird.

In allen Normen sind - kompatibel zueinander - folgende drei Kernelemente definiert:

  • Klassifizierung der Klebungen nach Sicherheitsanforderungen
  • Einsatz von Klebpersonal/Klebaufsichtspersonal - KAP
  • Nachweisführung: Beanspruchung < Beanspruchbarkeit 

Kernelement 1: Klassifizierung der Klebungen

Gemäß den genannten Normen werden durch den Anwender alle Klebungen in die Sicherheitsklassen Level 1 – Level 4 klassifiziert. Vereinfacht gesagt basiert diese Einstufung ausschließlich auf der Frage:

Was passiert, wenn die Klebung versagt?

Die Beantwortung dieser Frage liegt unverrückbar in der Verantwortung des klebstoffanwendenden Unternehmens und kann in keinem Fall an andere (Vertrags-)Partner wie z.B. Klebstoffhersteller delegiert werden. Die Klassifizierung hat der verantwortliche Konstrukteur bzw. Bauteilverantwortliche des Klebstoffanwenders unter verbindlicher Einbeziehung seines benannten Klebaufsichtspersonals (KAP / gemäß Kernelement 2, s.u.) verantwortlich vorzunehmen. Die Klassifizierung der Klebung erfolgt dabei unabhängig von den Festigkeits- und Verformungseigenschaften sowie den Verfestigungsmechanismen des im jeweiligen Fall eingesetzten Klebstoffs.

Weitere Anforderungen wie z.B. Lebensmitteltauglichkeit, Brandschutzbestimmungen, Einhaltung von Emissionsvorschriften und auch hinsichtlich der Arbeitssicherheit bei der Ausführung der Klebung werden für die Klassifizierung innerhalb dieser Normen nicht betrachtet. Hierfür existieren bereits andere Normen, Vorschriften und Regelwerke.

Sicherheitsklassen

DIN 6701/EN 17460 DIN 2304/ISO 21368

A1:

mittelbare/unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben

S1:

mittelbare/unmittelbare Gefährdung für Leib und Leben

A 2:

mögliche Gefährdung von Leib und Leben

S2:

mögliche Gefährdung von Leib und Leben

mögliche große Umweltschäden

A3:

wahrscheinlich keine Personenschäden

maximal Komfort-/Leistungseinbußen

S3:

wahrscheinlich keine Personenschäden

maximal Komfort-/Leistungseinbußen

wahrscheinlich keine größeren Umweltschäden

Z:

Personenschäden unter vorhersehbaren Umständen ausgeschlossen

maximal Komfort-/Leistungseinbußen

S4:

Personenschäden unter vorhersehbaren Umständen ausgeschlossen

maximal Komfort-/Leistungseinbußen

keine Umweltschäden

Kernelement 2: Klebpersonal/Klebaufsichtspersonal (KAP)

Der Anwenderbetrieb hat auf der technischen Entscheidungs- und der Überwachungsebene genauso wie auf der Ausführungsebene über ausreichend Personal mit objektiv gegenüber Dritten nachweisbaren klebtechnischen Qualifikationen zu verfügen.

Bei dem seitens des Anwenderbetriebes darüber hinaus zu benennenden Klebaufsichtspersonal (KAP) handelt es sich um Mitarbeiter/innen, die im Betrieb Verantwortung für die Klebtechnik und damit verbundene Tätigkeiten tragen. Ihre Eignung und ihre fachspezifischen Kenntnisse z.B. durch Schulungen, Ausbildung und/oder entsprechende Erfahrung müssen nachgewiesen werden und dokumentiert sein.

Das Klebaufsichtspersonal (KAP) ist im Betrieb die zentrale Ansprechstelle für alle qualitätsbeeinflussenden Faktoren des »speziellen Prozesses« Kleben - von der Planung über die Fertigung bis zur Instandhaltung und Reparatur. Der Anwenderbetrieb muss gemäß der genannten QS-Normen ausreichendes und nachweislich befähigtes Personal für die genannten Aufgaben vorhalten und ihre Benennung dokumentieren.  Als Nachweis klebspezifischer Qualifikation zur Rechtfertigung der Benennung als KAP kann in Abhängigkeit zur Klebungsklassifizierung die berufliche Ausbildung (Schreiner, Bodenleger, Maler o.a.) oder berufsbegleitende Weiterbildungen wie z.B. DVS®/EWF-Klebpraktiker, DVS®/EWF-Klebfachkraft, DVS®/EWF- Klebfachingenieur herangezogen werden

Weitere Informationen zur Personalqualifizierung in der Klebtechnik erhalten Sie auf der Website www.kleben-in-bremen.de.

Kernelement 3: Nachweisführung

Dass eine Verbindung so zu bemessen ist, dass ihre reale Beanspruchung stets kleiner ist als die maximale Beanspruchbarkeit, ist Stand der Technik - nicht nur beim Kleben, sondern bei allen anderen Verbindungstechniken und darüber hinaus. Neu im Rahmen der genannten QS-Klebnormen ist, dass dieses verbindlich unter Mitwirkung des Klebaufsichtspersonals (KAP) sichergestellt und die Nachweisführung nachvollziehbar dokumentiert werden muss.

Die Nachweisführung selbst kann auf folgenden vier Wegen erfolgen:

  1. Berechnung
  2. Bauteilprüfung
  3. Dokumentierte Erfahrung
  4. Kombination aus 1. - 3.

Neben den drei genannten Kernelementen werden folgende Bereiche in den Normen berücksichtigt:

  • Vertragsprüfung und Unterauftragsvergabe
  • Entwicklungsprozess und Prozessplanung
  • Infrastruktur
  • Fertigung und Instandhaltung
  • Lagerung und Logistik
  • Überwachung von Mess-, Prüf- und Fertigungshilfsmitteln
  • Qualitätsmanagement

Betriebszertifizierung

Anwenderbetriebe können sich nach den genannten Normen durch unseren nach DIN EN ISO 17056 DAkkS-akkreditierten Kooperationspartner TBBCert (www.tbbcert.de) zertifizieren lassen.