Klebstoffe sind reproduzierbar herstellbare Qualitätsprodukte. Auftretende Klebfehler im industriellen Kleben entstehen zum allergrößten Teil durch Anwendungsfehler. Dieser Herausforderung wird erfolgreich begegnet durch die klebtechnischen Qualitätssicherungsnormen.
DIN 2304: | Klebtechnik - Qualitätsanforderungen an Klebprozesse |
ISO 21368: | Adhesives - Guidelines for the fabrication of adhesively bonded structures and reporting procedures suitable for the risk evaluation of such structures |
DIN 6701: | Kleben von Schienenfahrzeugen und –fahrzeugteilen |
EN 17460: | Railway applications – Adhesive bonding of rail vehicles and their components |
TL A-0023: | Kleben und verwandte Prozesse – Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für militärische Produkte |
Bereits über 1.000 Betriebe arbeiten weltweit zertifiziert nach diesen Normen. Es sind reine Anwender-Normen und haben das Ziel, den gesamten klebtechnischen Anwendungsprozess organisatorisch zu »beherrschen«. Dafür legen sie den im Produktsicherheitsrecht verbindlichen »Stand der Technik« für die fachgerechte Umsetzung klebtechnischer Prozesse fest. Sie fixieren sowohl die Anforderungen an eine qualitätsgerechte Ausführung von Klebverbindungen als auch die allgemeinen organisatorischen, vertraglichen und fertigungstechnischen Grundlagen für die fachgerechte Herstellung klebtechnischer Verbindungen.
Die genannten Normen gelten für alle Klebungen und alle Klebstoffe, unabhängig von deren Festigkeits- und Verformungseigenschaften und Verfestigungsmechanismen.
DIN 2304 und ISO 21368 sind auf die allgemeine Industrie, DIN 6701 und EN 17460 explizit auf den Schienenfahrzeugbau ausgerichtet. Die TL A-0023 bezieht sich auf Herstell- und Instandsetzungsbetriebe militärischer Produkte, bei denen die Klebtechnik eingesetzt wird.
In allen Normen sind - kompatibel zueinander - folgende drei Kernelemente definiert:
- Klassifizierung der Klebungen nach Sicherheitsanforderungen
- Einsatz von Klebpersonal/Klebaufsichtspersonal - KAP
- Nachweisführung: Beanspruchung < Beanspruchbarkeit